Termine und Rezepte

Bestellung von Rezepten 

  • Telefon: 0791–9707215
  • Email: rezepte@kinderarztpraxis-michelfeld.de
  • Bitte Name des Kindes, Geburtsdatum, Wohnort und eigene Telefonnummer für Rückfragen angeben. Verordnung nur für Medikamente, Heilmittel und Überweisungen, die bereits  mit ärztlichem Fachpersonal besprochen sind.
    Bitte beachten: 2 Werktage Bearbeitungszeit, Herausgabe der Rezepte nur gegen Vorlage der Versichertenkarte!

Akut-, Vorsorge- und Impftermine

Sie benötigen für alle Untersuchungen in der Praxis einen Termin!

  • Telefon: 0791–970720, drücken Sie dann die Taste 0
  • Email: termine@kinderarztpraxis-michelfeld.de
  • Wir benötigen den Namen und das Geburtsdatum des Kindes, Adresse, Telefonnummer (mit Angabe wann gute Erreichbarkeit) und den Termingrund. Sie werden baldmöglichst für eine Terminvereinbarung zurückgerufen.

Terminabsagen

Teilen Sie uns bitte rechtzeitig (mindestens einen Tag vorher) mit, wenn Sie einen Termin für Vorsorgeuntersuchungen sowie längere Gesprächs- und Untersuchungstermine nicht einhalten können. 
Machen Sie dies bitte per Telefon (0791–970720) oder Email (termine@kinderarztpraxis-michelfeld.de). 

Bei unentschuldigt versäumten Terminen haben wir keine Möglichkeit für einen zeitnahen Ersatztermin.

Einzugsgebiet/Zuständigkeit

Liebe Eltern und Patienten,

leider ist der Arbeitsumfang aus unterschiedlichsten Gründen in unserer Praxis wie in vielen anderen Allgemein- und Kinderarztpraxen massiv angestiegen. Für eine qualitativ gute Versorgung unserer Patienten müssen wir daher darauf achten, dass die Patientenzahl, die wir in unserer Praxis betreuen, eine gewisse Grenze nicht übersteigt.

Wir haben daher auch in Absprache mit anderen Kinder- und Jugendarztpraxen für unsere Praxis festgelegt:

  1. Keine Aufnahme von Patienten, die bereits in anderen Arztpraxen im Umfeld betreut werden
  2. Keine Untersuchungen/Beratungen für Zweit- oder Drittmeinungen 
  3. Versorgung von allen Kindern einer Familie, die bei uns bereits in Betreuung ist. Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Keine Versorgung und Aufnahme von Neugeborenen, bei denen die Geschwisterkinder bereits in einer anderen Praxis  sind
  4. Aufnahme von Neugeborenen und zugezogenen Patienten aus folgenden Einzugsgebieten:
  • Schwäbisch Hall ohne die Teilorte Hessental, Tüngental und Sulzdorf
  • Michelbach/Bilz, Rosengarten mit Teilgemeinden
  • Mainhardt, Bubenorbis, Wüstenrot, Wielandsweiler, Bibersfeld, Michelfeld
  • Michelbach am Wald, Unter- und Obersteinbach, Waldenburg
  • Untermünkheim, Braunsbach, Kupfer, Westernach

Wir haben uns bei unserem Einzugsgebiet an den Entfernungsabständen zu anderen Kinder- und Jugendarztpraxen orientiert. 

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